Vermietung: Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf einer Immobilie
Wird eine zum Privatvermögen gehörende Mietimmobilie nach Ablauf der Spekulationsfrist "steuerfrei" verkauft, darf eine Vorfälligkeitsentschädigung zur Ablösung des Immobilienkredits nicht als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abgesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Begründung: Die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung hänge aus steuerlicher Sicht nicht mit der Erzielung von Mieteinnahmen zusammen, sondern mit dem steuerlich unbeachtlichen Vermögensbereich. Das gelte auch, wenn mit dem Darlehen nicht Anschaffungs- oder Herstellungskosten finanziert worden sind, sondern sofort abziehbare Werbungskosten.
Beachten Sie: Liegt ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor, mindert die Vorfälligkeitsentschädigung den steuerpflichtigen Spekulationsgewinn. (Urteil vom 23.9.2003, Az. IX R 20/02