Dr. Deist & Trockels Steuerberatungsgesellschaft GmbH              

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Hat sich die Betriebsprüfung angekündigt, dann empfiehlt es sich, in der kurzen Frist vor Erscheinen des Prüfers die folgenden Punkte zu erledigen:

  • Nochmalige Durchsicht der Belege sowie der Steuererklärungen
  • Abstellen eines Beauftragten für den Kontakt mit dem Prüfer
  • Anweisungen an Mitarbeiter und Angestellte
  • Abwägung, ob strafbefreiende Selbstanzeige erfolgen muss.
  • Während der Betriebsprüfung sollten Sie sich in jedem Fall sachkundig vertreten lassen.

    Zum einen bietet die Schlussbesprechung in der Betriebsprüfung häufig letztmalig die Möglichkeit einer gütlichen Streitbeilegung, zum anderen ist das Entgegenkommen der Finanzverwaltung i.d.R. deutlich größer, wenn hinreichend qualifizierte Berater für den Steuerpflichtigen auftreten.

    Gerne werden wir für Sie tätig. Bitte sprechen Sie uns an.

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