Wir vertreten unsere Mandanten im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt.
Wir setzen uns unverzüglich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung, um das Machbare zu erreichen. Oft bietet sich hier noch die Möglichkeit einer "tatsächlichen Verständigung".
Kommt es nicht zu einer Einigung, dann werden wir selbstverständlich ebenfalls Ihre Interessen mit aller Kraft vor dem Finanzgericht vertreten.