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Wir übernehmen für Sie sämtliche Buchhaltungsarbeiten, bspw. für:
- für bilanzierungspflichtige Unternehmen
- für Einnahmen-Überschuss-Rechner nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz.
- für Pflegeinrichtungen (ambulante Pflegedienste, Altenheime), d.h. Buchführungen gem. Pflegebuchführungsverordnung der Krankenkassen (PBV)
Monatlich erhalten Sie von uns eine betriebswirtschaftliche Auswertung und die Umsatzsteuervoranmeldung, ferner konkrete Hinweise und Gestaltungstipps.
Auf Wunsch übernehmen wir auch das Mahnwesen für unsere Kunden sowie die Zahlungsabwicklung.
Gerne unterstützen wir Sie auch beim Aufbau einer eigenen Buchhaltungsabteilung.
Der Wechsel zu uns ist jederzeit möglich. Wir setzen uns mit Ihrem bisherigen Steuerbüro in Verbindung und regeln alles weitere für Sie.
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