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Für das Honorar des Steuerberaters ist die Steuerberatergebührenverordnung maßgebend. Für die meisten Tätigkeiten gibt es Pauschalen. Die Zeitgebühr kommt zur Anwendung, wenn keine gesetzliche Regelung besteht. Die Lohnabrechnung kostet 14,50 EUR (=12,50 Eur +16% USt) je abzurechnendem Mitarbeiter und Monat. Die in unserer Rechnung enthaltene Umsatzsteuer wird Unternehmen vom Finanzamt erstattet. Der Rechnungsbetrag ist im übrigen steuerlich absetzbar (als Betriebsausgabe, Werbungskosten oder Sonderausgabe).
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