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Zur Jahresabschlusserstellung gehören folgende Aufgaben:
- Unterstützung bei Inventuraufnahme
- Erstellung des Anlagespiegels
- Erfassung der unfertigen Arbeiten
- Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten
- Einbuchung der notwendigen Rückstellungen
- Kontenabgleich Finanzamt/Sozialversicherung
- Abstimmung der sonstigen Sachkonten
- Abstimmung der Debitoren
- Abstimmung der Kreditoren
- Umsatzsteuerverprobung
- Bildung der Gewerbesteuerrückstellung
Über die Einzelheiten informieren wir im Jahresabschluss durch schriftlichen Erläuterungsbericht zur Bilanz und GuV.
Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende reicht in der Regel eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 III EStG aus, solange nicht die Buchführungsgrenzen überschritten werden.
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