Dr. Deist & Trockels Steuerberatungsgesellschaft GmbH              

Home   Leistungen   Newsletter   Service   Kontakt  

Zur Jahresabschlusserstellung gehören folgende Aufgaben:

  • Unterstützung bei Inventuraufnahme
  • Erstellung des Anlagespiegels
  • Erfassung der unfertigen Arbeiten
  • Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten
  • Einbuchung der notwendigen Rückstellungen
  • Kontenabgleich Finanzamt/Sozialversicherung
  • Abstimmung der sonstigen Sachkonten
  • Abstimmung der Debitoren
  • Abstimmung der Kreditoren
  • Umsatzsteuerverprobung
  • Bildung der Gewerbesteuerrückstellung
  • Über die Einzelheiten informieren wir im Jahresabschluss durch schriftlichen Erläuterungsbericht zur Bilanz und GuV.

    Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende reicht in der Regel eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 III EStG aus, solange nicht die Buchführungsgrenzen überschritten werden.

 

[Home] [Leistungen] [Steuerberatung] [Betriebswirtschaft] [Finanzbuchhaltung] [Lohnbuchhaltung] [Jahresabschluss] [Steuererklärungen] [Einspruch und Klage] [Betriebsprüfung] [Steuerstrafverfahren] [Newsletter] [Service] [Kontakt] [Impressum]